Bundesgesundheitsminister Gröhe kündigt eHealth-Gesetz an


03.11.2015 Pressemitteilungen

Ursprünglich war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für das Jahr 2006 vorgesehen. Dazu gab es detaillierte Vorgaben seitens des Gesetzgebers für die Anwendung der eGK, die Zugriffsberechtigungen auf die Versichertendaten und den Aufbau einer Gesellschaft zur Umsetzung der Telematikinfrastruktur.

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur stand von Anfang an unter keinem guten Stern: Er lief nur sehr schleppend an. Schließlich wurden im Jahr 2010 die Entscheidungsstrukturen in der eigens eingerichteten Telematikgesellschaft gematik erneuert. Die Gesellschafter einigten sich auf die Umsetzung fünf konkreter Schritte, wobei als erster Schritt die Basis-Telematikinfrastruktur konzipiert und umgesetzt werden sollte, da sie die technische Voraussetzung für einen sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen darstellt.

Die weiteren Schritte:
Die Online-Aktualisierung der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versicherungsdaten soll beim Leistungserbringer durch das Versicherten-Stamm-Datenmanagement sichergestellt werden, wobei die Leistungserbringer verpflichtet sind, die Prüfung und Aktualisierung der Daten durchzuführen.

Ein anderes Projekt, das Notfalldatenmanagement , soll medizinische Informationen, die beispielsweise bei der Notfallversorgung eine hohe Relevanz haben, verfügbar machen. Dazu zählen auch Hinweise auf persönliche Erklä- rungen der Patienten wie Organspendeerklärung, Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht. Den sicheren Austausch von medizinischen Informationen zwischen Leistungserbringern soll das Projekt Sichere Kommunikation ermöglichen.

Und last but not least: Mit der elektronischen Fallakte soll der sektorübergreifende Zugriff von Leistungserbringern auf Informationen zu einzelnen Behandlungsfällen möglich gemacht werden.

Der Weg zum Ziel ist noch weit ...

Doch leider ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Telematikinfrastruktur momentan noch ernüchternd, obwohl das Basis-Rollout abgeschlossen ist. So sollen laut GKV-Spitzenverband zwischenzeitlich rund 97 Prozent der gesetzlich Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet sein, die die Daten der bisherigen Krankenversicherungskarte und zusatzlich ein Foto enthält.

Aber der Aufbau des zentralen Netzwerkes der Telematikinfrastruktur dürfte erst Ende 2014 soweit fortgeschritten sein, dass gemäß den Planungen der gematik noch im ersten Quartal 2015 mit der Erprobung des Versichertenstammdaten-managements begonnen werden kann. Der zeitliche Rahmen für zusätzliche Anwendungen der eGK wie beispielsweise Notfalldaten und Organspendeerklärung, das elektronische Rezept oder die Realisierung des Arztbriefes lässt sich noch nicht festlegen.

Dazu kommt die notwendige Klärung, wie und in welcher Form die Telematikinfrastruktur mit dem von den Leistungserbringern aufgebauten Netzinfrastrukturen zusammenarbeiten wird, die ja einzelne Arztpraxen, medizinische Einrichtungen und Krankenhauser untereinander oder auch die Rechenzentren der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen in unterschiedlicher Weise miteinander verbinden.

Nun hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein eHealth-Gesetz angekündigt, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Nutzung der Telematikinfrastruktur konkretisieren soll, wobei das Ziel klare Festlegungen und Vereinbarungen seien, um die Umsetzung zu erleichtern und zu beschleunigen. Für den Gesundheitsminister wichtig sind vor allem die Bereitstellung von Notfalldaten und die Förderung elektronischer Entlassbriefe. Die Telematikinfrastruktur müsse zudem über die eGK hinaus auch für andere Anwendungen geöffnet werden.
Beitrag teilen:
Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.