Versandapotheken: Acht Tipps zum Umgang mit Abmahnungen
03.11.2015 Pressemitteilungen
BVDVA stellt praxisnahe Anleitung onlineMünchen / Lichtenau (08.10.2013) – Für Online-Händler sind Abmahnungen ein ständiges Ärgernis. Versandapotheken befinden sich demgegenüber in einer noch deutlich gesteigerten Gefährdungslage: Mit ihrem nahezu unüberschaubaren Sortiment an rechtlich hochgradig regulierten Waren des Arzneimittel- und apothekenüblichen Nebensortiments sind sie ein wahres Eldorado für Abmahner. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat auf seiner Website die häufigsten Fragen zur Handhabung von Abmahnungen zusammengestellt.
„Muss ich auch handeln, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?“, „Kann ich als Versandapotheke überhaupt für in der Lauer-Taxe gelistete Produkte abgemahnt werden, auch wenn ich gar nicht Hersteller dieser Produkte bin?“, „In welchem Fall soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?“ Trotz der Vielzahl der Abmahnungen stellen sich die abgemahnten Apotheker häufig die gleichen Fragen. Das war der Anlass, die wichtigsten Fragen und Antworten juristisch fundiert zusammenfassen zu lassen.
Das Papier wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Juravendis erstellt und steht zum Download unter http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/recht bereit.
Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Die Mitglieder des BVDVA engagieren sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht (www.bvdva.de)