Aktueller Stand beim PDSG
14.05.2020 Meldungen
Zwar ist der Bundesrat in der Sache nicht zustimmungspflichtig, der Gesundheitsausschuss der Länderkammer rät in einer Stellungnahme jedoch, das strikte Makelverbot zu lockern. Makeln hieße, dass mit Zustimmung der Patienten die Ärzte das eRezept direkt an eine Apotheke weiterleiten können.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lehnt das Makelverbot grundsätzlich ab und sieht darin einen Vorteil für Arzneimittelversender insbesondere aus dem europäischen Ausland. Das Einlösen von eRezepten solle laut eines Antrags (Drucksache 19/18943) daher nicht durch andere Stellen als öffentliche Apotheken technologisch möglich sein.
Am 27. Mai wird das PDSG Thema einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags sein. Die Debatte im Vorfeld offenbart die unterschiedlichen Auffassungen der Oppositionsparteien. Mit Blick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesen fordert DIE LINKE die “Einführung der elektronischen Patientenakte bis auf Weiteres auszusetzen” (Drucksache 19/18944). Die FDP-Bundestagsfraktion fordert hingegen, sowohl elektronische Patientenakte und eRezept “unverzüglich einzuführen” (Drucksache 19/18946). Zum aktuellen Zeitpunkt scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die Anträge zu Änderungen des PDSG führen werden. Insbesondere beim eRezept muss der Patient entscheiden können, wo er das Rezept einlöst: Bei einer Vor-Ort-Apotheke oder bei einer Online-Apotheke – in Deutschland oder im europäischen Ausland.