Alles in Ordnung beim Datenschutz


22.02.2019 Meldungen

Demnach können personenbezogene Gesundheitsdaten nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung besteht. 

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.


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