Alles in Ordnung beim Datenschutz
22.02.2019 Meldungen
Demnach können personenbezogene Gesundheitsdaten nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung besteht.
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.