apotheke adhoc: Koalition entschärft Anti-Korruptionsgesetz
24.03.2016 Meldungen
Nach dem Ärztefreispruch im Jahr 2012 aufgrund der aktuellen Gesetzeslage will die Politik mit dem Anti-Korruptionsgesetz klare Grenzen ziehen. Wer als Heilberufler im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung einen Vorteil dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Verordnung einen bestimmten Anbieter im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt, wird laut Entwurf mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Dasselbe gilt für die Zuführung von Patienten. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Bislang gab es einen zweiten Punkt im Gesetz, wonach ebenso wird bestraft, wer in diesem Zusammenhang „seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletzt“. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags Anfang Dezember hagelte es Kritik. Die sehr prominente Anbindung an das Berufsrecht im geplanten Strafrechtsparagrafen wird von den Experten als Webfehler des Gesetzes getadelt.
Im Januar hatten die zuständigen Unionsabgeordneten um den Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak Vertreter der Apotheker, Ärzte, Hersteller, Großhändler und Kassen zu einem weiteren Gespräch geladen. Auch hier war die einhellige Meinung, dass die Verletzung der heilberuflichen Unabhängigkeit als Tatbestandsmerkmal gestrichen werden müsse. Der Großhandelsverband Phagro ging sogar noch einen Schritt weiter und forderte die Streichung des kompletten zweiten Absatzes, der das Berufsrechts beim Bezug thematisiert. Die Herstellerverbände unterstützten dies. Den Argumenten sind die Regierungsfraktionen nun offenbar gefolgt.
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