BVDVA-Mitglieder-Webinar One-Stop-Shop am 9. Juni 2021
10.06.2021 Meldungen
Bei der Lieferschwelle wird das Jahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 berücksichtigt. Es dürften also retrospektiv alle Händler unter die neue Regelung fallen. Wer es versäumt, sich anzumelden, begeht Steuerhinterziehung mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Anmeldung beim BZSt ist seit April offen und jetzt beginnt der Endspurt. In einem Online-Seminar exklusiv für BVDVA-Mitglieder haben die beiden Steuerberaterinnen Nadja Müller und Simone Dieckow von der ETL Advitax gestern weitere Details erläutert. Die Dokumenation für alle, die nicht teilnehmen konnten, wird dieser Tage noch verschickt. Eine gute und hilfreiche Seite mit viel Hintergrundinformationen finden Sie auch auf Taxdoo (Artikel vom 27.5.21).