BVDVA-Stellungnahme zum Gesetzentwurf RX-Versandverbot


13.12.2016 Meldungen

Aus unserer Sicht – ein klares Nein. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hält einer verfassungs- und europarechtlichen Prüfung nicht stand. Wir haben in Vertrauen auf die aktuelle, seit 13 Jahren gültige, Rechtslage investiert und moderne Versorgungskonzepte für Patienten entwickelt. Die Argumente im Einzelnen, die herangezogen werden sind so alt wie der geordnete deutsche Arzneimittelversandhandel. Hier hat der BVDVA aber in der Vergangenheit ausführlich Stellung genommen. Die Versender bieten exzellente und spezialisierte Beratung, die Prozesse der Arzneimittelversorgung und damit auch die Steigerung Arzneimitteltherapiesicherheit sind von hoher Qualität, Arbeitsplätze werden z.T. in strukturschwachen Regionen geschaffen und vielen Versandapotheken ermöglicht der Versand erst die Präsenz, die wiederum zur Versorgung beiträgt, die hier als gefährdet betrachtet wird. Deutsche Versandapotheken sind zudem inhabergeführt und keine Kapitalgesellschaften.

Die Inländer-Diskriminierung ist durch mildere und angemessenere Mittel zu beseitigen, der bereits im Jahre 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3100) durch die damalige große Koalition vorgeschlagene Weg der „Höchstpreise“ scheint zeitgemäßer als eine reine Verbotspolitik.

Mit Blick auf die Botendienstregelung wird weiterhin versucht mit „Verrenkungen“ einen Ausnahmetatbestand vom Versandhandel zu konstruieren. Begriffe wie „ortsnah“ und „Einzugsgebiet“ würden über Jahre die Gerichte beschäftigen und eine „Haustürberatung“ ist sicher das ungeeignetste Mittel zur Stärkung der Therapietreue.


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