Das Jahr 2020 startet bei der digitalen Gesundheitsversorgung durch
10.01.2020 Meldungen
Es gibt immer mehr Gesundheits-Apps und -innovationen. Damit diese schnell zur Marktreife gelangen und Patienten von ihnen profitieren, wird der Innovationsfonds mit 200 Millionen Euro jährlich verlängert. Außerdem ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) einen zügigen Weg in die Erstattung für die Hersteller, die nachweisen müssen, dass eine App die gesundheitliche Versorgung verbessert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte.
Ärzte dürfen in diesem Zusammenhang ab 2020 digitale Anwendungen wie Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck, verschreiben. Außerdem ist es erlaubt, über das Internet für digitale Videosprechstunden zu werben.
Nicht nur die Industrie und Verschreiber werden digitaler, auch die Krankenkassen: Sie können die digitale Gesundheitskompetenz mit Angeboten wie dem Umgang mit Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte fördern. Auch können die Versicherten nun digital einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Nicht zuletzt werden die ohnehin gesammelten Gesundheitsdaten der Krankenkassen anonymisiert für die Forschung bereitgestellt. Hierdurch lassen sich die Leistungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland weiter verbessern.