DAZ.online titelt am 19. April „Versandapotheken: Honorar ist erst einmal zweitrangig“ und zitiert den BVDVA-Vorsitzenden, Christian Buse
21.04.2016 Meldungen
Für Apotheker bringt das E-Health-Gesetz wenig Gutes mit sich: Medikationspläne sollen vorrangig von Ärzten erstellt werden, die Pharmazeuten dürfen nur auf Wunsch des Patienten Arzneimittel nachtragen – ohne eine dafür vorgesehene Vergütung. Die Versandapotheken sehen das Gesetz trotzdem als Chance und wollen Medikationschecks zur Not erst einmal ohne Vergütung anbieten.
Im E-Health-Gesetz ist vorgesehen, dass multimorbide Patienten ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Patienten, die mehr als drei Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, können den Plan von ihrem Arzt erstellen lassen. Der Apotheker darf die Liste auf Patientenwunsch ergänzen – ohne dafür eine zusätzliche Vergütung abrechnen zu können. Der Plan soll zunächst in Papierform ausgestellt werden. Mittelfristig soll es ihn auch elektronisch geben.
Weil das Gesetz den Aspekt der Vergütung komplett auslässt, beschwerte sich Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA), bei der Messe „Connecting Healthcare IT “ über eine zu geringe Wertschätzung gegenüber den Apothekern. „Wir dürfen im Medikationskatalog Dinge ergänzen, ohne zusätzliche Vergütung. Heutzutage wird Wertschätzung ja meistens in Euro gemessen. Die ist dementsprechend gering.“
Aus Sicht von BVDVA-Chef Buse bringt der Medikationsplan trotzdem vordergründig Vorteile mit sich, selbst wenn es für die Mehrleistung der Pharmazeuten kein Geld gibt. „Der Patient, der Arzt und wir Apotheker profitieren davon, dass allen die gleiche, leserliche Information über die Medikation eines Patienten vorliegt. Da ist die Frage nach dem Geld auch erst einmal zweitrangig. Wir machen das erst einmal für Umme.“
Versandapotheken fordern eRezept
Aus Sicht des BVDVA gibt es allerdings noch großen Gesprächsbedarf bei der anstehenden elektronischen Umsetzung des Medikationsplanes. Insbesondere die Datenübermittlung zwischen Arztpraxis und Apotheke müsse konkretisiert werden, so Buse. „Das kann eigentlich nur über eine Serverlösung funktionieren. Die Daten dürfen nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.“ Buse forderte auch, dass ausschließlich Ärzte und Apotheker die Pläne analysieren. „Die Bewertung der Daten ist bislang nicht genügend geklärt. Wir müssen vermeiden, dass Computerprogramme checken, ob Wechselwirkungen zwischen bestimmten Präparaten bestehen.“
Buse, der auch Chef der Wittenberger Versandapotheke „MyCare“ ist, stellte außerdem die eigenen Pläne der Versender in Sachen Medikationsberatung vor. So könne man auf den Internetseiten ein Formular zur Verfügung stellen, in das der Patient seine Medikation selbst einträgt. Das eingesendete Formular würde dann von Apothekern fachlich analysiert und überprüft, ob beispielsweise Wechselwirkungen bestehen.
Gerade die Versandapotheken sind nach dem Gesetzgebungsverfahren des E-Health-Gesetzes aber als Verlierer vom Feld gegangen. Ihre zentrale Forderung nach der Einführung des elektronischen Rezeptes wurde nämlich nicht erfüllt. Zur Erklärung: Im Rx-Markt hinken die Versender den öffentlichen Apotheken weit hinterher. Das Verfahren, ein Rezept per Post an eine Versandapotheke zu schicken, ist für viele Kunden zu kompliziert. Das eRezept würde diese Hürde fallen lassen. Der BVDVA hat diesen Wunsch allerdings noch nicht aufgegeben. „Wenn wir jetzt durch die Medikationspläne mehr leisten ohne kompensiert zu werden, sollten wir auf der anderen Seite durch weniger Arbeit entlastet werden. Das eRezept spart Zeit und wäre somit wirtschaftlich wünschenswert.“