Deutschen Apotheken fehlen wettbewerbliche Elemente: Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz tritt heute in Kraft
15.12.2020 Pressemitteilungen
Seit einigen Jahren konnten wegen eines EuGH-Urteils aus dem europäischen Ausland agierende Versandapotheken Boni auf RX-Präparate geben, also auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ihre deutschen Pendants und die Offizinen durften das nicht. Die deutsche Preisbindung für solche Arzneimittel wurde quasi ausgehebelt. Es herrschen seitdem ungleiche Wettbewerbsbedingungen.
„Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz stellt nach über vier Jahren seit dem EUGH-Urteil wieder gleiche Bedingungen für alle in Deutschland agierenden Marktteilnehmer her. Das ist gut“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorsitzender des BVDVA.
Mehr wettbewerbliche Impulse für den Apothekenmarkt
Unter anderem verbietet das Gesetz, zukünftig RX-Rabatte anzubieten. Das gilt für Vor-Ort- und für Versandapotheken gleichermaßen. Egal, in welchen Ländern sie agieren. Um diese Wirkung zu entfalten, wird die RX-Preisbindung vom Arzneimittelgesetz (AMG) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt. Die Regelung betrifft damit nur die gesetzlich Versicherten. Die Privatversicherten sind nicht berührt.
„Wir hätten uns als BVDVA auch wettbewerbliche Impulse im VOASG gewünscht, die das Potenzial für weitere Innovationen im Markt freigesetzt hätten. Wie eine solche Regelung aussehen könnte, haben wir mehrfach öffentlich diskutiert und sind damit grundsätzlich auf offene Ohren in der Politik gestoßen. Das Modell Höchstpreise mit klaren Leitplanken für die Preisgestaltung hat sich am Ende aber nicht durchgesetzt. Wichtig ist aus unserer Sicht, gerade in der andauernden Pandemie die bestmögliche pharmazeutische Versorgung der Patienten sicherzustellen – weitgehend kontaktlos, digital und in der Regel kostenfrei“, so Buse.
Das VOASG ermöglicht auch, zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen zu honorieren. Für die Verhandlungen dazu haben Apotheken und Krankenkassen jetzt genau ein Jahr Zeit. Außerdem regelt das VOASG beispielsweise den Botendienst für RX-Arzneimittel-Lieferungen an GKV-Versicherte.
Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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