dpa und mdr berichten über Nachwuchssorgen in Apotheken

dpa und mdr berichten über Nachwuchssorgen in Apotheken

11.02.2019 Meldungen

So wird bereits in der Anmoderation unterstellt, dass es keine persönliche Beratung im Arzneimttelversandhandel gebe. Das setzt sich dann später in einem Zitat des Kammerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Jens-Andreas Münch, fort: "Anders als die Apotheke vor Ort müssen ausländische Versandhandelskonzerne keine persönliche Beratung anbieten, Notdienste leisten, individuelle Rezepturen herstellen oder bestimmte Arzneimittel für den Notfall ständig bereithalten". Zwar vertritt der BVDVA in erster Linie die Interessen der deutschen Versandapotheken. Nichtsdestotrotz sind das falsche Tatsachenbehauptungen. Selbstredend können Arzneimittelversander, die in Deutschland kein Niederlassungsrecht genießen, auch nicht am Notdienst teilnehmen. Gleichwohl zahlen sie in den dafür vorgesehen Nacht- und Notdienstfonds ein. 

Darüber hinaus bieten Versandapotheken in ganz Europa eine individuelle Beratung für ihre Patienten und Kunden an. Das in Versandapotheken vorhandene Beratungs-Know-how reicht in vielen Fällen mit Spezialwissen sogar weit über das herkömmliche Beratungsangebot in Präsenzapotheken hinaus. Deutsche Versandapotheken sind zudem auch niedergelassene Apotheken. Das sollte ein Kammerpräsident eigentlich wissen. Damit beteiligen sie sich nicht nur überdurchschnittlich am bereits genannten Fonds, sondern an den Standorten ihrer Apotheken natürlich auch direkt am Nacht- und Notdienst vor Ort.

Wesentlich ausgewogener liest sich dagegen der Bericht der dpa: Der Arzneimittelversandhandel ist als komplementäres Angebot zu sehen. Dem geäußerten Zweifel, dass Versandapotheken keine Rezepturen herstellen, können Arzneimittelversender leicht ausräumen. Spezialmedikamente für seltene Erkrankungen sind ohne den Arzneimittelversand oftmals gar nicht zu bekommen.


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