E-Health-Gesetz kurz vor Verabschiedung im Bundestag
02.12.2015 Pressemitteilungen
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hat von Anbeginn befürwortet, dass die aufwendig errichtete Telematik Infrastruktur (TI) so rasch wie möglich mit Leben gefüllt wird. Im Vergleich zum Stand der Gesetzgebung anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit am 4.11., an der der BVDVA ebenfalls aktiv teilgenommen hat, wurden diverse Änderungsvorschläge eingereicht und beraten.
„Zwar fehlt nach wie vor das elektronische Rezept, die Königsanwendung gewissermaßen, die alle Beteiligten sowohl auf Leistungserbringer- als auch auf Leistungsträgerseite sinnvoll mit einander verknüpft“, sagt der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. Dennoch sind die Themen Schaffung einer einheitlichen Anwendung eines elektronischen Medikationsplanes und die Aussicht auf Bereitstellung einer elektronischen Patientenakte bis Ende 2018 Schritte in die richtige Richtung.
„Wir hoffen sehr, dass wenigstens diese zarten Pflänzchen hin zu einer Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems den Beginn einer Entwicklung markieren, die in rascher Abfolge und vor allem zeitnah die weitere Entwicklung im E-Health-Bereich rechtlich nachvollzieht“, gibt sich Buse optimistisch. Laut BVDVA hinkt die legislative Wirklichkeit der Entwicklung in der digitalen Praxis weit hinterher und mit der Verabschiedung dieses Gesetzes müsste gleich der Fahrplan für eine Folgeregulierung aufgestellt werden.
Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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