Einlöseweg E-Rezept volldigital via eGK möglich und erforderlich
18.10.2023 Meldungen
Die im BVDVA organisierten Apotheken engagieren sich täglich, Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu finden. Sie wirken hierbei in unterschiedlichsten Versorgungskonzepten im Quartier, regional oder sogar bundesweit. Außerdem tragen auch die Online-Apotheken Sorge dafür, höchste Sicherheit und Qualität unter Einsatz moderner Technologien effizient und kostengünstig zu erbringen.
Dieses Ziel immer vor Augen, begrüßen wir die Einführung des erleichterten Einlöseweges von E-Rezepten per elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Zweifelsohne trägt sie schon seit Juli dieses Jahres dazu bei, das E-Rezept im Allgemeinen zum "Fliegen" zu bringen. Dieser insgesamt dritte Weg der Einlösung (neben gematik APP und Token-Ausdruck) fördert die Akzeptanz für den Roll-Out ab dem 1. Januar 2024.
Dass allerdings die physische Anwesenheit der eGK zur Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung dieser Massenanwendung erforderlich ist, wirkt anachronistisch und kann nicht im Interesse des Arzneimittelversandhandels sein. Zugunsten der Prozessverbesserung werden die Patientinnen und Patienten zurück in das letzte Jahrhundert der Versorgungswirklichkeit gezwungen, indem die eGK nun zusätzlich zur Quartalsabrechnung der Praxis auch noch für jede neue Verordnung in der Apotheke vorgelegt werden muss. Und dies obwohl mit relativ einfachen technischen Mitteln eine ebenso sichere Nutzung der "eGK@Home" in Kombination mit Anbieteranwendungen, die den Sicherheits- und Prozessanforderungen der gematik genügen, möglich ist.
Bis zur mittelfristigen Einführung sogenannter digitaler Identitäten braucht es rasch eine Lösung. gematik-Web-Seite: "Ab 2026 kommt eine weitere Funktion hinzu: Patient:innen brauchen dann keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis in der Praxis, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der Telematikinfrastruktur (TI)."
Nur auf einem solchen oben beschriebenen Weg - ohne weitere Gesetzgebung - schaffen wir umgehend die Voraussetzungen für barrierefreie Konzepte der Fernbehandlung und Bereitstellung von Arzneimitteln im häuslichen Umfeld und machen die Versorgung fit für die Anforderungen der nahen Zukunft.
Konkret: Mit Blick auf die E-Rezept-Einführung in Deutschland muss schnell und nachdrücklich auf einen gleichberechtigten Einlöseweg unter Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hingewirkt werden. Nur so kann für die Patientinnen und Patienten gewährleistet werden, dass sie über beide Vertriebskanäle auch ab dem 1. Januar 2024 optimal pharmazeutisch versorgt werden und die freie Apothekenwahl für alle Einlösewege gleichermaßen gewährleistet wird.