Fast-Track-Verfahren für Digitale Gesundheitsanwendungen ist live
08.06.2020 Meldungen
Bereits während der Pandemie hätten die Patienten neben dem Arzneimittelversand auch das E-Rezept und DiGA verstärkt genutzt, denn die Digitalisierung unterstützt Therapien ohne unnötige Risiken einer Ansteckung mit Covid-19 einzugehen. Das E-Rezept wird nächstes Jahr kommen und für DiGA hat das Antragsportal jetzt geöffnet. Es wird Zeit, das DiGA in die Regelversorgung kommen und von den Krankenkassen erstattet werden können.
Qualitätsstandards etablieren
DiGA sollen ähnlich wie Arzneimittel hohe Qualitätsstandards erfüllen. Dazu müssen sie erst in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen werden. Anschließend prüft das BfArM die Herstellerangaben zum Produkt und die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte, die der Hersteller nachweisen muss. Erst nach der rund dreimonatigen Prüfung wird die DiGA in die Regelversorgung aufgenommen oder nicht. Es ist davon auszugehen, dass ab diesem Herbst die Patienten und Ärzte aus einer steigenden Zahl an digitalen Lösungen wählen können und damit die Versorgung effizient verbessern können.
Antrag für DiGA stellen unter: https://diga.bfarm.de/antrag/de
Über Digitalisierung und innovativen Arzneimittelversorgung diskutieren auf dem BVDVA-Kongress #bvdva20 am 15. und 16. Oktober in Berlin. Hier anmelden: https://bvdva-kongress.de/anmeldung.