Gesetz zur Stärkung der Apotheke vor Ort
17.07.2019 Meldungen
- Aus BVDVA-Sicht ist es überfällig, dass nach dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 nun Bewegung in die Thematik kommt und dem ungleichen Wettbewerb (europäische Arzneimittelversandhandelsunternehmen dürfen Rabatte gewähren und deutsche nicht) entgegengewirkt wird.
- Wir hätten uns lieber ein Modell Boni/wettbewerbliche Elemente für alle Apotheken gleichermaßen gewünscht mit klaren Leitplanken bei max. 2,50€. Das entspricht in etwa dem, was das BMWi-Gutachten Ende 2017 ermittelt hat.
- Der BVDVA plädiert seit Jahren für eine Höchstpreisverordnung, anstelle des aktuellen Festpreissystems. Sie wäre 2006 schon fast Gesetz geworden: Bundestags-Drucksache 16/3100.
- Der jetzt eingeschlagene Kurs birgt leider wieder die Gefahr, dass das Verfahren am Ende in Luxemburg vor dem EUGH entschieden wird.
- Die Anpassungen bei besonderen Dienstleistungen wie z.B. im Bereich AMTS sind zu begrüßen. Auch die gesonderten Verordnungen getroffenen Regelungen zu BTM sowie bei der Nacht- und Notdienstpauschale. Hierzu hatte der BVDVA bereits 2017 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.