Gewinnspiele und Plattformen: Apotheken im Wandel

Gewinnspiele und Plattformen: Apotheken im Wandel

25.02.2020 Meldungen

Darf ein EU-Mitgliedsstaat Gewinnspiele von Versandapotheken verbieten, wenn der ausgelobte Preis kein Arzneimittel ist, das unter Umständen schaden könnte? Im Fall eines DocMorris-Gewinnspiels hat der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung gebeten. Im Kern geht es um die Frage, ob die Auslobung eines Gewinnspielpreises, der der kein Arzneimittel ist, der Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leistet. Damit steht des Heilmittelwerberecht im Fokus und es bleibt spannend, wie der EuGH das bewertet.

In einem zweiten Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage zurückgewiesen: Versandapotheken dürfen Boni geben, die später beim Kauf eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments verrechnet werden. Sie sind nicht verpflichtet, diese Boni auf Quittungen für Privatversicherte auszuweisen, da der Preis des verschreibungspflichtigen Präparats nicht angefasst wurde. Die Gründe für das Urteil werden erst in wenigen Wochen veröffentlicht.

Neue Plattform für alle Apotheken

Auf der einen Seite wird die Gestaltung des Arzneimittelmarktes vor Gerichten erstritten, auf der anderen Seite werden Unternehmen aktiv. Gerade wenn es um die Vorherrschaft der Technologie für das E-Rezept geht, ist (noch) nichts entschieden. Aktuell bietet DocMorris eine neue Medikamenten-Plattform an, die gegen Bezahlung Vor-Ort-Apotheken einbindet. Wenn Patienten über diese offene Plattform bestellen, wird es keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben. Die Kunden können sich die bestellten Arzneimittel durch DocMorris zusenden lassen- Alternativ aber auch bei einer Apotheke in der Nähe bestellen, sie abholen oder den Botendienst nutzen. Eingesetzt wird über die Marktplatz-App eine eigene E-Rezept-Lösung, und zwar vermutlich schon in diesem Jahr, vor dem gesetzlich geplanten Start im kommenden Jahr. Von diesem Marktplatz sollen dann die teilnehmenden Offizin-Apotheken profitieren und Kunden über die Plattform binden und gewinnen.

Rechtliche Themen und das E-Rezept werden auch auf dem BVDVA-Kongress am 18. und 19. Juni in Berlin intensiv diskutiert. Verfolgen kann man die Diskussionen rund um innovative Arzneimittelversorgung übrigens auch auf Twitter unter #bvdva20

 


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