Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen

Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen

13.06.2017 Pressemitteilungen

Dem deutschen Gesundheitswesen ist zu wünschen, dass die Politik nach den Bundestagswahlen schnell handelt und die Inländerdiskriminierung mit einer neuen Arzneimittelpreisgestaltung beseitigt. Es besteht sonst die Gefahr, dass deutsche Apotheken Filialen im EU-Ausland eröffnen. Das würde perspektivisch mehrere tausend Arbeitsplätze in Deutschland gefährden. 

Versandapotheken sind etablierter Teil der Versorgung und müssen es bleiben

Die Digitalisierung, bei der Versandapotheken Treiber sind, eine alternde und stärker auf Arzneimittel angewiesenen Gesellschaft, der Kostendruck im Gesundheitswesen und Patienten, die sich in über einem Jahrzehnt mit Versandapotheken schon an den Komfort gewöhnt haben, sprechen für den Arzneiversand. „Die Gesundheitsversorgung wird sich weiter modernisieren und Versandapotheken sind fester Bestandteil dieser Entwicklung. Es ist Zeit, die aktuell herrschende Inländerdiskriminierung zu beseitigen – am besten umgehend nach der Wahl mit einer Höchstpreisverordnung“, sagt der BVDVA-Geschäftsführer.

 

Über den BVDVA

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

Rückfragen: presse(at)bvdva.de – Markus Ruschke | http://www.bvdva.de/aktuelles/presse

Pressematerial (Logos, Fotos, Grafiken): http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/fotodatenbank


Beitrag teilen:
Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.