Innovativer Arzneimittelversand
28.06.2017 Meldungen
Im Wesentlichen steht zu Beginn die Frage, welche Anreize können in einem Umfeld der freiwilligen Niederlassung - anders als in der Ärzteschaft, wo die Kassenärztliche Vereinigung einen Sicherstellungsauftrag hat, herrscht im Apothekenwesen Niederlassungsfreiheit - geschaffen werden, die es attraktiv machen, in zentrumsfernen Regionen die Produkte und Dienstleistungen einer Apotheke anzubieten. Der Vorschlag des BVDVA ist einfach wie bestechend: Aufstockung der Nacht- und Notdienstpauschale von derzeit 16 Cent pro abgegebener Packung (Einzahlung erfolgt direkt durch die Kostenträger/Krankenkassen) um weitere 16 Cent aus der Apothekenmarge. Somit käme am Ende eine Verdopplung der ausgezahlten Summe für einen Volldienst von 10 Stunden zustande. D.h. von jetzt gut 280 € auf dann 560 €. Diese Summe entspräche in etwa dem Nachtdienst eines Oberarztes in einem kommunalen Klinikum. Wer viele Packungen abgibt, was auf die Versender ja ohne Frage zutrifft, zahlt automatisch mehr ein. Starke Anbieter unterstützen somit die Schwächeren; eine zutiefst solidarische Angelegenheit.