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03.11.2015 Meldungen

Positionspapier BVDVA zum eHealth-Gesetz

Der BVDVA begrüßt den am 27. Mai vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf in seinen Grundzügen. Es ist richtig und wichtig, dass die Thematik nach über zehn Jahren Entwicklungsphase (Gesellschaft für Telematik) und Ausgaben von rund einer Mrd. € jetzt etwas willensstärker angestoßen wird.

Der erste Realisierungstest für die Umsetzung der Telematik-Infrastruktur (TI), der im Herbst dieses Jahres endlich beginnen soll, sieht sich noch erheblichen Herausforderungen gegenüber: Die Connectoren als Sicherheitsschleusen für den Zugang zur TI, die qualifizierte elektronische Signatur und die Interoperabilität, die zweifelsohne gewährleistet werden muss. Ein Einstieg über die Möglichkeiten des neuen Bundespersonalausweises wäre aus BVDVA-Sicht entsprechend niederschwelliger und würde auch rasch Massenanwendungen auf die TI bringen. Es fehlt zudem offenbar an einer Kommunikationsoffensive um die Roadmap für das weitere Verfahren den Leistungserbringern deutlich zu machen: Erste Realisierungsphase, Roll-out – wie geht es konkret weiter? Hier ist es erforderlich, dass die innovativen Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie es u.a. die Versandapotheken sind, eine genauere Einschätzung seitens der Administration und der freiwilligen gemeinsamen Selbstverwaltung bekommen. Ein entscheidender Punkt ist die einheitliche TI. Wenn jetzt weiter Parallelstrukturen, aufgrund der langen Umsetzungsphase der TI aufgebaut werden, ist es nur sehr schwer möglich, diese Datenströme später auf die TI zu bekommen. Das jahrelange, gegenseitige Blockieren der Selbstverwaltung in der Gematik deutet zudem darauf hin, dass es sinnvoll erscheint, den jetzt zügig erforderlichen Ausbau der TI in andere Hände als die der gemeinsamen Selbstverwaltung zu übergeben. Da es sich beim Thema eHealth um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung handelt, wäre ein behördliches Andocken ans Bundesgesundheitsministerium die logische Konsequenz. Neben einer verbindlichen Roadmap fordert der BVDVA zudem eine vorbehaltsfreie, klare und transparente Öffnung der TI für sog. Mehrwertanwendungen , damit innovative Projekte ein Chance bekommen und endlich die erhoffte Dynamik stattfindet. Solche Anwendungen können die Lebensqualität in vielen Bereichen signifikant verbessern. Das betrifft eben nicht nur die elektronische Patientenakte, sondern und vor allem das elektronische Rezept. 800 Mio. Papierrezepte jedes Jahr – eine logistische Herausforderung sondergleichen. Das elektronische Rezept ist aus BVDVA-Sicht die Königsanwendung für die TI: Es schafft Transparenz, Effizienz, verbindet die verschiedensten Leistungserbringer, ist ein sichtbarer Nutzen für den Patienten und schont die Umwelt. Europäische Nachbarn sind uns hier weit voraus. Diesen europäischen Lückenschluss sollte Deutschland als Hochtechnologiestandort so schnell wie möglich vollziehen. Der Apotheker als pharmazeutischer Experte spielt eine entscheidende und niederschwellige Rolle bei der Medikation und damit bei der Arzneimitteltherapiesicherheit – online und analog und sollte deutlich besser eingebunden sein.

Das Positionspapier des BVDVA zum eHealth-Gesetz als PDF können sie hier herunterladen.
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