LG Magdeburg: Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon erlaubt
18.01.2019 Meldungen
Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass bei einem solchen Vorgehen keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt.
Geklagt wurde gegen Holger Neubert, Geschäftsführer der Bodfeld-Apotheke und BVDVA-Mitglied. Dieser fühlte sich in seinem Handeln nun bestätigt: "Wir haben von Anfang an den Standpunkt unterstützt, dass wir unsere Kunden in den Vordergrund stellen. Diese allein können entscheiden, ob sie lieber in auf einem Marktplatz, wie zum Beispiel Amazon, bestellen möchten oder in einem klassischen Versandapotheken-Online-Shop, wie der Bodfeld-Apotheke. Beide Bestellwege unterscheidet rein rechtlich und qualitativ nichts. Wir sind froh, dass das LG Magdeburg unsere Sichtweise stützt und hier endlich Klarheit geschaffen hat."
Das Urteil finden Sie im Wortlaut hier.