OLG Naumburg hält Verkauf von rezeptfreien Medikamenten über Amazon für wettbewerbswidrig
27.11.2019 Kooperationspartner
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite unserer rechtsberatenden Kanzlei ZIRNGIBL.
Welche Konsequenzen hat das Urteil?
Apothekern, die über Amazon rezeptfreie Medikamente ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden verkaufen, kann nach Auffassung des OLG Naumburg der Verkauf wettbewerbsrechtlich untersagt werden.
Die Datenschutzbehörden sind an das Urteil des OLG Naumburg nicht gebunden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Behörden nunmehr verschärft gegen Versandapotheken vorgehen werden. Dazu finden Sie ebenfalls auf dieser Web-Seite einen einschlägigen Artikel.
Ansprechpartner?
Falls Sie von einem Vorgehen der Datenschutzbehörden betroffen sind oder Fragen zum Verkauf von Medikamenten über Online-Plattformen haben, können Sie sich an die Kanzlei ZIRNGIBL wenden:
ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Dr. Markus Wiedemann, Dr. S. Dennis Engbrink, LL.M., Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Tel.: +49 (30) 880 331-0, E-Mail: berlin@zl-legal.de, www.zl-legal.de