Patienten wollen Wettbewerb unter Apotheken

Patienten wollen Wettbewerb unter Apotheken

14.02.2017 Pressemitteilungen

Unklarheit herrscht nach wie vor beim Sachzusammenhang

Die Hälfte der Befragten hat zwar schon von einem geplanten Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente gehört, nur wenige können aber erklären, worum es dabei genau geht. Dreiviertel der Befragten halten es für wichtig, dass alle Arzneimittel auch online bestellt werden können. „Für uns ist das ein klares Zeichen, dass das geplante Verbot im 21. Jahrhundert und mit Fortschreiten der Digitalisierung völlig aus der Zeit fallen würde“, betont Sonnenberg.

Mit diesen Ergebnissen erlaubt die Umfrage eine klare Sicht auf die Einstellung der Patienten: Wettbewerb zwischen den Apotheken und der Versand als Option sind sehr erwünscht. „Die Patienten haben eine klare Haltung. Nun geht es auch mit Blick auf das angedachte Verbot des RX-Arzneimittelversands darum, die milderen Mittel zu finden. Dazu hat der BVDVA bereits eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet“, führt Sonnenberg weiter aus.

Über die Umfrage „Monitor Online-Health“

Die vom BVDVA in Auftrag gegebene Umfrage wurde von EARSandEYES im Dezember 2016 durchgeführt. Interviewt wurden online 1.000 Erwachsene, in Deutschland lebende Personen.

Über den BVDVA

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

 

Rückfragen: presse(at)bvdva.de – Markus Ruschke | http://www.bvdva.de/aktuelles/presse 

Pressematerial (Logos, Fotos, Grafiken): http://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/fotodatenbank


Beitrag teilen:
Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.