Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom Bundesrat gebilligt

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom Bundesrat gebilligt

21.09.2020 Meldungen

Auf der elektronischen Patientenakte sollen sich Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, der Impfausweis, der Mutterpass und das Zahn-Bonusheft speichern lassen. Dazu ist es laut Gesetz bald möglich, elektronische Rezepte über das Smartphone in Apotheken einzulösen. Eine entsprechende App soll noch im Laufe des Jahres 2021 kommen und ab 2022 wird das elektronische Rezept verpflichtend. Im Gegensatz dazu bleibt der Einsatz der elektronischen Patientenakte für die Versicherten freiwillig. Zudem bestimmen die Versicherten, welche ihrer Daten sie erfassen wollen und wer auf die Akte zugreifen darf.

Diskussion über Apothekenstärkungsgesetz

Ein weiteres neues Gesetz für den Gesundheitsmarkt - das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) - bleibt in der Diskussion. Die europäische Kommission agiert zurückhaltend, was das Thema Preisnachlässe für verschreibungspflichtige Medikamente betrifft und lässt Raum für den weiteren Austausch der deutschen Stakeholder. Über ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland könnte der EuGH das Gesetz kassieren. Dabei wünscht sich in Deutschland jeder Klarheit und Fairness bei der Arzneimittelpreisgestaltung.


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