Rx-Versandverbot: Juristische Verfahren werden der neuen Regierung den Verhandlungsspielraum rauben

Rx-Versandverbot: Juristische Verfahren werden der neuen Regierung den Verhandlungsspielraum rauben

06.03.2018 Pressemitteilungen

Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist ein Grundrecht, dass nur mit starken Gründen durch ein anderes Gesetz eingeschränkt werden darf. Vor einigen Jahren sollte auch die Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verboten werden. Doch das Bundesverfassungsgericht stufte das Verbot mit Beschluss vom 12. Januar 2016 als verfassungswidrig ein. Es sah einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit.

Rx-Versandverbot dürfte unverhältnismäßig sein

Seit nunmehr 14 Jahren ist der Rx-Versand in Deutschland zugelassen und es gab keinerlei Anlass, diesen zu verbieten. Bevor ein die Grundrechte einschränkendes Gesetz in Kraft treten kann – wie es das Rx-Versandverbot wäre – muss der Gesetzgeber prüfen, ob er nicht „ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können“, so die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts im oben genannten Fall.

„Wir haben schon machbare Vorschläge zum fairen und regulierten Preiswettbewerb im Apothekenmarkt vorgestellt, durch die Grundrechte nicht eingeschränkt werden“, sagt Christian Buse. Apotheken in ländlichen Regionen könnten durch einen Strukturfonds gestützt werden, der über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds gesteuert wird.

„Deutsche Apotheken sollten sich dem Wettbewerb stellen dürfen und über eine neu einzuführende Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate unternehmerischer handeln können. Ein regulierter Preiswettbewerb schafft Vorteile für die Patienten und Krankenkassen“, führt Christian Buse weiter aus. Durch die Höchstpreisverordnung und den Strukturfonds würde auch die Inländerdiskriminierung entkräftet, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Boni auf Rx-Präparate entstanden ist.

 

Über den BVDVA

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.

Rückfragen: presse(at)bvdva.de – Udo Sonnenberg | http://www.bvdva.de/aktuelles/presse

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