Sind die möglichen Konsequenzen ausreichend bedacht?
17.01.2017 Pressemitteilungen
Deutschland droht gegenüber internationalen Marktteilnehmern in Staatshaftung genommen zu werden, sollte ein Verbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hierzulande umgesetzt werden. Die Unternehmen werden entsprechende Klagen vorbereiten und sich auf das Europarecht berufen. Dann wird am Ende nicht nur das Verbot rückgängig gemacht werden müssen. Es sind zudem hohe Schadensersatzzahlungen für diese Unternehmen fällig.
„Der BVDVA hat bei dem renommierten Staatsrechtler, Prof. Dr. Christian Koenig, Direktor des Zentrums für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn ein europarechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Wir werden die Ergebnisse, die an Eindeutigkeit keine Fragen offenlassen, in Kürze den Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorstellen“, sagt Udo Son-nenberg, Geschäftsführer des BVDVA. „Die Errungenschaften der Europäischen Union inklusive des Binnenmarktes sind ein hohes Gut. Wenn wir Europa immer nur dann gut finden, wenn es für uns selbst am günstigsten ist, untergraben wir nicht nur die europäische Idee, sondern gefährden unseren eigenen Wohlstand“, führt Sonnenberg weiter aus.
Über den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interes-sen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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