Tierarzneimittelversand

Tierarzneimittelversand

03.12.2018 Meldungen

"Die EU führt neue und verbesserte Vorschriften ein, um antimikrobielle Resistenzen stärker zu bekämpfen und die Verfügbarkeit und Sicherheit von Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln zu verbessern. Dies wird der Tiergesundheit zugutekommen und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Tierarzneimittelsektors der EU zu stärken. Der Rat hat heute das Tierarzneimittel-Paket mit zwei neuen Verordnungen zu folgenden Bereichen angenommen:

1) Tierarzneimittel
2) Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Arzneifuttermitteln"

Der BVDVA nimmt hierzu wie folgt Stellung: Wir weisen insbesondere unsere Mitglieder darauf hin, dass sich der Online-Vertriebsweg zur Versorgung von Haustieren bewährt hat und von den Tierhaltern sehr geschätzt wird um einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitspflege der Tiere zu leisten. Der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Tiere ist bis auf wenige Ausnahmen bereits heute stark beschränkt. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass weitere Einschränkungen dieses Vertriebsweges zu einer Steigerung der Sicherheit beitragen können. Vielmehr wird täglich deutlich, dass die bestehenden Grenzen eher zu streng gesetzt sind. So ist der Versandhandel mit vielen Produkten, von denen kein Risikopotential ausgeht, nur aufgrund der breiten Zulassung in der Anwendung auch für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, eingeschränkt. So dürfen beispielsweise im Versandhandel keine Homöopathika oder frei verkäufliche Arzneimittel angeboten werden, sobald die Anwendung nicht ausschließlich auf Haustiere begrenzt ist, selbst wenn keine Wartezeiten nach der Anwendung dieser Präparate mit Blick auf tierische Lebensmittel notwendig sind.


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