Umsetzung der EU-Tierarzneimittelverordnung
01.02.2022 Meldungen
Diese müssen sich registrieren. Bis vor wenigen Tagen war noch unklar, was die Händler genau zu tun haben. Der BVDVA hatte sich mit mehreren Stellen im BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) und dem BMG (Bundesgesundheitsministerium) in Verbindung gesetzt. Seit dem vergangenen Wochenende ist nun die Registrierungs-Web-Seite des BVL online.
Nur registrierte Tierarzneimittelhändler dürfen im Internet nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten. Auf der genannten Seite befinden sich die entsprechenden Formulare und Hinweise, was für Informationen hinterlegt werden müssen. Für Fragen steht das Referat 317 im BVL "Inspektionen und Postmarketing" zur Verfügung.