Wissenschaftliches Gutachten gewährt Spielräume
20.03.2018 Pressemitteilungen
„Wir schlagen vor, das Kernergebnis des Gutachtens, also ein Fixum von 5,84 € mit unserem bisherigen Vorschlag, den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Strukturfonds auszubauen, zu kombinieren“, sagt Christian Buse, Vorsitzender des BVDVA.
Spanne von 5,84 € (empfohlen) bis 8,35 € (aktuell) kann für wettbewerbliche Elemente genutzt werden
Die vom BVDVA vorgeschlagene Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds um weitere 16 Cent aus der Apotheken-Marge könnte aus dem genannten Delta von 2,51 € generiert werden. Dann blieben insgesamt 2,35 € Spielraum für die Gewährung von Nachlässen – für alle Apotheken.
„Es ist für den Steuer- und Beitragszahler nur schwer nachvollziehbar, dass man die Erkenntnisse des wissenschaftlich erarbeiteten Gutachtens nicht für die Weiterentwicklung der Apothekenhonorare nutzt und den seit dem EuGH Urteil aus 2016 schwelenden Konflikt damit löst. Mit einer Kombination aus dem von uns unterbreiteten Vorschlag zur Ausweitung des Nacht- und Notdienstfonds kämen drei Dinge optimal zusammen: Erstens kann die vorhandene Struktur des Fonds genutzt werden. Zweitens wäre die Generierung der zusätzlichen 16 Cent noch einfacher und drittens würde es die Einführung einer Höchstpreisverordnung erlauben - mit klaren Leitplanken“, gibt sich Buse überzeugt.
Wettbewerb wird so oder so kommen, ist man beim BVDVA überzeugt. Besser man gestaltet ihn selbst als dass er gerichtlich und dann ein für alle Mal für alle Marktteilnehmer verordnet wird.
Über den BVDVA
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