Abgrenzung zwischen Arzneimittelversand und Botendienst durch Apotheken
22.08.2017 Meldungen
Dies geht insbesondere aus der Regelmäßigkeit der Leistung hervor: Der Botendienst hat im Gegensatz zum Versandhandel reinen Ausnahmecharakter und ist lediglich auf den Einzelfall beschränkt. Ein dauerhafter Botendienst würde die Erlaubnispflichtigkeit des Versandhandels umgehen bzw. im Falle eines Verbots des Versandhandels eben jenes Verbot. Ein auf Dauer angelegter Botendienst ist dem Bericht zufolge nicht zulässig.