bevh: EuGH-Entscheidung zum Internethandel auf Plattformen
06.12.2017 Meldungen
Gleichzeitig wird in dem Urteil klargestellt, in welchen Fällen ein berechtigtes Interesse von Herstellern und Händlern an einem qualitativ hochwertigen Vertrieb und damit an vertriebswegspezifischen Beschränkungen weiterhin ihre Berechtigung behalten.
Nach Auffassung des EuGH und unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung verstößt ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot.
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Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.