GPSR-Leitfaden
16.12.2024 Meldungen, Startseite
Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie. Sie setzt neue produktsicherheitsrechtliche Anforderungen und regelt sowohl Vormarkt- als auch Nachmarktpflichten der Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer und Händler.
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Hauptinhalte des Leitfadens und Pflichten
Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Hersteller, Einführer und Händler müssen Produkte sicher und konform in Verkehr bringen.
- Regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung technischer Standards und Kennzeichnung sind verpflichtend.
- Ein Compliance-System zur internen Kontrolle der Produktsicherheit ist erforderlich.
Online-Marktplätze
- Anbieter von Online-Marktplätzen müssen gesonderte produktsicherheitsrechtliche Pflichten erfüllen, darunter die Bereitstellung von Herstellerinformationen, zentrale Kontaktstellen für Marktüberwachung und Verbraucher sowie die Registrierung beim Safety-Gate-Portal.
Online-Angebote
- Verpflichtende Angaben zu Hersteller, Produktidentifikation und Sicherheitsinformationen müssen bei Online-Angeboten bereitgestellt werden.
Produktsicherheitsrückrufe
- Rückrufe müssen klar, verständlich und mehrsprachig erfolgen. Informationen wie Produktgefahr, Handlungsanweisungen und Abhilfemaßnahmen sind vorgeschrieben.
Safety-Gate und Safety-Business-Gateway
- Das Safety-Gate-Portal dient der öffentlichen Information über gefährliche Produkte.
- Über das Safety-Business-Gateway müssen Unternehmen verpflichtende Meldungen zur Produktsicherheit vornehmen.
Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure unabhängig von Unternehmensgröße und umfasst neue spezifische Anforderungen für den Online-Handel, was einen bedeutenden Fortschritt im EU-Produktsicherheitsrecht darstellt.
Inhalt: