GPSR-Leitfaden

GPSR-Leitfaden

16.12.2024 Meldungen, Startseite

Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie. Sie setzt neue produktsicherheitsrechtliche Anforderungen und regelt sowohl Vormarkt- als auch Nachmarktpflichten der Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer und Händler.


+++ Dieser insgesamt 43-seitige Leitfaden interessiert Sie? Ganz unten finden sie das Inhaltsverzeichnis. Das vollständige Dokument können Sie bei uns oder ZIRNGIBL gegen eine Schutzgebühr i.H. von 250€ erwerben. +++


Hauptinhalte des Leitfadens und Pflichten

  • Pflichten der Wirtschaftsakteure

    • Hersteller, Einführer und Händler müssen Produkte sicher und konform in Verkehr bringen.
    • Regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung technischer Standards und Kennzeichnung sind verpflichtend.
    • Ein Compliance-System zur internen Kontrolle der Produktsicherheit ist erforderlich.

  • Online-Marktplätze

    • Anbieter von Online-Marktplätzen müssen gesonderte produktsicherheitsrechtliche Pflichten erfüllen, darunter die Bereitstellung von Herstellerinformationen, zentrale Kontaktstellen für Marktüberwachung und Verbraucher sowie die Registrierung beim Safety-Gate-Portal.

  • Online-Angebote

    • Verpflichtende Angaben zu Hersteller, Produktidentifikation und Sicherheitsinformationen müssen bei Online-Angeboten bereitgestellt werden.

  • Produktsicherheitsrückrufe

    • Rückrufe müssen klar, verständlich und mehrsprachig erfolgen. Informationen wie Produktgefahr, Handlungsanweisungen und Abhilfemaßnahmen sind vorgeschrieben.

  • Safety-Gate und Safety-Business-Gateway

    • Das Safety-Gate-Portal dient der öffentlichen Information über gefährliche Produkte.
    • Über das Safety-Business-Gateway müssen Unternehmen verpflichtende Meldungen zur Produktsicherheit vornehmen.

Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure unabhängig von Unternehmensgröße und umfasst neue spezifische Anforderungen für den Online-Handel, was einen bedeutenden Fortschritt im EU-Produktsicherheitsrecht darstellt.

Inhalt:




Beitrag teilen:
Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.