Zukunft Apotheke

Zukunft Apotheke

14.11.2017 Meldungen

Dr. Hartmann wünscht sich eine Vernetzung aller Apotheken in Deutschland als Antwort auf die Frage der Verfügbarkeit von Arzneimitteln. Im Übrigen hebt er - wie auch Herr Seyfarth - richtiger Weise die Bedeutung der teuer augebildeten Pharmazeuten für das Gesundheitssystem hervor. Dass sie beispielsweise beim Medikationsplan mehr oder weniger aussen vor sind, ist nicht nachvollziehbar. Das ist zu unterstreichen.

Allerdings behauptet der HAV-Vorsitzende Seyfahrth gleich darauf allen ernstes, dass der Arzneimittelversand etwas ist, was keiner will und auch keiner braucht - okay. Das wurde schlicht nicht weiter vertieft, weil zwecklos. Seine Begründung: 1% Markanteil hätten keine Relevanz. Er will darauf hinaus, dass er sich ein Verbot des RX-Versandes wünscht.

Das erforderte seitens des Autors eine entsprechende Entgegnung: Ein hoher Anteil der Internetnutzer in Deutschland bestellen online ihre Arzneimittel. Insgesamt haben die Arzneimittelversender aktuell ca. 10 Mio. zufriedene Kunden. Außerden ist die Haupthürde derzeit das nicht vorhandene elektronische Rezept. Hier kommt er dann rasch zum Wunsch: Endlich das eRezept als Königsanwendung in der Gesundheitsversorgung zum Einsatz bringen.

Max Müller weist darauf hin, dass mit den rückwärtsgewandten Verhinderungsdikussionen Innovationen verhindert werden. Es gibt strukturelle Veränderungen und sich verändernde Lebensentwürfe von Menschen. So wollen viele Pharmazie- und Medizinstudenten z.B. nach Ihrem Studium nicht zurück aufs Land. Diesen Entwicklungen trage man aber nicht durch Verhindern und Verbieten Rechnung, sondern mit innovativen Angeboten. 

Die entscheidende Publikumsfrage bezog sich auf Rahmenbedinungen. Damit war im Wesentlichen die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche angesprochen. Sie plädiert dafür, mehr in Regionen zu denken, um die Versorgungslage besser in den Griff zu bekommen. Dort können man genauer schauen und dann auch planen. Von Verboten - insbesondere mit Blick auf eine fast 14 Jahre funktionierendes System - hält sie gar nichts. Im Übrigen zeige hier auch das Verfassungsrecht klar die Grenzen auf; vom europäischen Recht ganz zu schweigen.


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