Daten und Fakten

Versandapotheken-Registrierungen in Deutschland

So viele Apotheken in Deutschland haben eine Versandhandelserlaubnis.

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Der Arzneimittelversandhandel hat sich in Deutschland zu einer stabilen Versorgungsgröße Entwickelt. Regelmäßig aktualisieren wir die Zahlen aufgrund der offiziellen Liste des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) - früher bekannt als "DIMDI-Liste" - das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) ist im Mai 2020 in das BfArM übergegangen.

Selbstredend handelt sich bei der o.g. Zahl nicht um Arzneimittelversandhandelsunternehmen, die in größerem Umfang AM-Versandhandel betreiben. Die Zahl deutet jedoch an, dass das grundsätzliche Interesse der Apotheken am Versorgungskanal online groß ist und es wächst weiter. Sie möchten auch eine Versandapotheke einrichten? Schauen Sie hier. [Stand: Frühjahr 2025]  

Digitale Gesundheit in Europa

Wie sieht die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im europäischen Vergleich aus? Wir haben uns die jeweiligen Einführungsjahre für das E-Rezept und die ePA (elektronische Patientenakte) genauer angeschaut. Quelle: gematik.de [Stand: Frühjahr 2025]  

Einführung des E-Rezepts in Europa

12 Staaten in Europa haben das E-Rezept bisher eingeführt.

Einführung der ePA in Europa

16 Staaten sind es bei der elektronischen Patientenakte.

Entwicklung der Apothekenanzahl in Deutschland (2015-2024)

Die Anzahl der Apotheken in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Das hat mehrere Ursachen: keine Nachfolge, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Wettbewerb im direkten Umfeld, zu wenig Innovation, keine Möglichkeit, z.B. wettbewerbliche Elemente über den Preis einzusetzen. [Quelle: ABDA]

Apothekendichte in Deutschland nach Bundesländern (pro 100.000 Einwohner)

Das Saarland und Sachsen-Anhalt haben mit 26 auf 100.000 EiWo die höchste Dichte. [Quelle: Destatis]

Einwohner pro Apotheke nach Bundesländern (2024)

Diese Anzahl an Menschen kommt statistisch auf eine Apotheke und fragt dort nach. [Quelle: Destatis]

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Bitkom e.V. als Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche hat fünf Bereiche mit Blick auf die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen beleuchtet. Das sind die Ergebnisse.

Elektronische Patientenakte (ePA)

E-Rezept

Video-Sprechstunde

Künstliche Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen

Allgemeine Digitalisierungseinschätzung

Umsatzanteile Januar – September 2024

Aus den farblichen Markierungen geht hervor, um welche Produktgruppen es sich handelt. [Quelle: IQVIA, Förderpartner des BVDVA]


Umsatzanteile Januar – September 2024

Umsatzveränderung Januar – September 2024

Absatzanteile Januar – September 2024

Absatzveränderung Januar – September 2024

ePA-Bekanntheit nach Bundesländern

Am Bekanntheitsgrad der elektronischen Patientenakte muss weiter gearbeitet werden. Die Zahlen basieren auf einer Umfrage des Verbandes Pharma Deutschland aus dem Frühjahr 2025. Ergebnis: 15 Millionen Deutsche kennen die ePA nicht.

ePA-Bekanntheit (%) nach Bundesland

Versicherte (in Mio.) nach Bundesland

Uninformierte Versicherte (in Mio.)

Häufige Fragen

Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind Apotheken, die eine gesonderte Versanderlaubnis nach § 11a Apothekengesetz besitzen. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken.

Ihre Aufgaben sind die qualitative und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, das Vorhalten eines Vollsortiments und eines Notfalldepots, die Beteiligung am Nacht- und Notdienst sowie die pharmazeutische Beratung und Betreuung ihrer Kunden.

Zugelassene deutsche Versandapotheken:

  • kooperieren mit Krankenkassen und rechnen mit diesen ab
  • versenden keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept
  • betreiben keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • prüfen bei jeder Bestellung Wechselwirkungen und Doppelverordnungen
  • sind nach ISO 9001 zertifiziert
  • sind im Versandapothekenregister des BfArM (s.o.) registriert
  • verfügen über eine Versandhandelslizenz
  • informieren und beraten ihre Kunden online, per Telefon, E-Mail oder klass. per Post
  • verfügen über Systeme zur Meldung und Abwehr von Arzneimittelrisiken
  • besitzen ein vollständiges Impressum mit Adresse, zuständiger Behörde und verantwortlichem Apotheker auf ihrer Website.

Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind stets vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis. Sie sind Mitglieder der Apothekerkammern und finanzieren diese mit ihren Beiträgen - auch die Nacht- und Notdienste!

Der Arzneimittelversandhandel ist seit 2004 in Deutschland zugelassen (§ 43 Abs. 1 AMG).

Seit dem Jahr 2011 ist in Deutschland auch der Versand von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, gesetzlich zugelassen. Die Europäische Neuregelung dazu ist seit dem 28.02.2022 in Kraft - Artikel 104 Absatz 1 der VO 2019/6. Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten.  

2020 (nach wie vor die aktuellste Zahl/Erhebung) kauften 58 Prozent der Deutschen ihre Medikamente in einer Online-Apotheke. Dies zeigt eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom.

Versandapotheken stehen für höchste Kundenzufriedenheit: Über 90 Prozent der Befragten Kunden gaben an, dass Sie mit der angebotenen Auswahl und dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden oder sogar sehr zufrieden sind. Außerdem wird die Liefergeschwindigkeit von 78 Prozent gelobt. 99 Prozent gaben zudem an, Arzneimittel auch in der Vor-Ort-Apotheke zu kaufen.

Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 8 Prozent mehr rezeptfreie Arznei- und Nichtarzneimittel (medizinischer Sachbedarf) im Versandhandelsmarkt erworben. Dieser Trend war über alle Kategorien hinweg sichtbar, jedoch bei Schlaf-/Beruhigungsmittel mit einem Anstieg um 22 Prozent am deutlichsten.  Der Versandhandel erreichte bei OTC-Arzneimitteln und im Ergänzungssortiment lt. IGES im Jahr 2019 einen Marktanteil von 19 Prozent.

Jeder Apothekeninhaber in Deutschland kann eine Versandapotheke betreiben, wenn er die Genehmigung der zuständigen Behörde erhalten hat. Die erforderlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlich sinnvollen Betrieb einer Versandapotheke müssen überlegt sein: Wer im größeren Volumen tätig sein will, benötigt große Logistikflächen, einen großen Mitarbeiterstab sowie ein über den klassischen Apothekenbetrieb hinaus gehendes notwendiges Know-how. Das wiederum erfordert Investitionen und Engagement, die nicht jeder Apotheker resp. Marktteilnehmer erbringen kann oder möchte.

Das Risiko liegt vor allem darin, keinen ausreichend großen Marktanteil zu gewinnen, um die hohen Investitionen wieder einzunehmen. Auf der anderen Seite ist das wesentliche Strukturelement einer Versandapotheke zugleich ihr Vorteil: aus einer einzigen Versandeinheit können große Kundengruppen mit Arzneimitteln versorgt und hierüber Skaleneffekte realisiert werden.

Während das Einzugsgebiet einer lokalen Apotheke bei ca. 4.500 potenziellen Käufern liegt, verfügt eine Versandapotheke über das bundesweite Einzugsgebiet (ca. 70 Millionen erwachsene Menschen).

Anhand der Internetpräsenz kann der Verbraucher die Seriosität des Anbieters feststellen:

  • Seriöse Anbieter geben im Impressum die volle Postanschrift, den Namen des verantwortlichen Apothekers, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die zuständige Apothekerkammer an.
  • Die zugelassenen Versandapotheken sind auf der Website des BfArM (früher DIMDI) gelistet und erhalten von der Behörde das Sicherheitslogo.
  • Seit Sommer 2015 ersetzt das EU-Sicherheitslogo das traditionelle "DIMDI-Logo". Für mehr Informationen siehe Reiter "Sichere Arzneimittel".

Versandapotheker sind Initiatoren und Motoren des Wettbewerbs: Mit günstigen Preisen, Gutscheinen, Bonusmodellen und Rabattsystemen bieten Versandapotheker ihren Kunden zuvor nicht da gewesene Vorteile an (OTC-Bereich). Der BVDVA plädiert auch im RX-Bereich für wettbewerbliche Elemente über den Preis - in klar geregelten Grenzen nach oben und unten. Unsere gesammelten Positionen finden Sie hier.

Im Jahr 2021 haben öffentliche Apotheken 30,9 Millionen Packungen kühlpflichtiger Arzneimittel auf ein Kassenrezept abgegeben, so das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut DAPI. Das entspricht etwa 4,7 Prozent der insgesamt 662 Millionen abgegebenen Packungen. Angesichts der Tatsache, dass 99 Prozent der von BITKOM (s.o.) befragten Personen ihre verschreibungspflichtigen Medikamente in Vor-Ort-Apotheken besorgen, handelt es sich bei temperaturempfindlichen Arzneimitteln um kein relevantes Geschäftsfeld der Versandapotheken. Diese Einschätzung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit basierend auf Daten aus 2018 getroffen und ist nach wie vor zutreffend.

Auch wenn die geschäftspolitische Relevanz in der Form nicht gegeben ist, so ist das Know-how bei deutschen Versandapotheken vorhanden, auch kühlpflichtige Arzneimittel ordnungsgemäß und sicher zu versenden.

Quellen:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
gematik.de: TI-Dashboard
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Bitkom e.V.
IQVIA-Marktbericht
Pharma Deutschland e.V.

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