Rechtliche Grundlagen
Der Arzneimittelversandhandel ist seit dem 01.01.2004 in Deutschland zugelassen (§ 43 Abs. 1 AMG). Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken. Sie sind Mitglieder der Apothekerkammern und finanzieren diese mit ihren Beiträgen.