Rechtliche Grundlagen

Der Arzneimittelversandhandel ist seit dem 01.01.2004 in Deutschland zugelassen (§ 43 Abs. 1 AMG). Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken. Sie sind Mitglieder der Apothekerkammern und finanzieren diese mit ihren Beiträgen.

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.