Versandapotheken in Deutschland

Der Arzneimittelversandhandel ist seit 2004 in Deutschland zugelassen (§ 43 Abs. 1 AMG). Nach Angaben des Versandhandel-Registers des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) haben (Stand August 2013) 2.943 der rund 20.900 öffentlichen Apotheken die Zulassung als Versandapotheke erhalten.

Zugelassene, deutsche Versandapotheken sind vollwertige Vor-Ort-Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz. Sie unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen und Kontrollmechanismen wie traditionelle Vor-Ort-Apotheken. Sie sind Mitglieder der Apothekerkammern und finanzieren diese mit ihren Beiträgen.

Aufgaben der Versandapotheken sind: die qualitative, quantitative und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung, das Vorhalten eines Vollsortiments und eines Notfalldepots, die Beteiligung am Nacht- und Notdienst sowie die pharmazeutische Beratung und Betreuung ihrer Kunden.

Zugelassene deutsche Versandapotheken:

  • kooperieren mit Krankenkassen und rechnen mit diesen ab.
  • versenden keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept.
  • betreiben keine Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • prüfen bei jeder Bestellung Wechselwirkungen und Doppelverordnungen.
  • sind nach ISO 9001 zertifiziert.
  • sind im Versandapothekenregister des DIMDI registriert.
  • verfügen über eine Versandhandelslizenz.
  • informieren und beraten ihre Kunden per Telefon, Post oder E-Mail.
  • verfügen über Systeme zur Meldung und Abwehr von Arzneimittelrisiken.
  • besitzen ein vollständiges Impressum mit Adresse, zuständiger Behörde und verantwortlichem Apotheker auf ihrer Website.

Mitglieder des BVDVA sind ausnahmslos zugelassene Versandapotheken:

Link zur Mitgliederliste

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.