Einrichtung Versandapotheke

Wie baue ich eine Versandapotheke auf? [Stand: Frühjahr 2025]

Rechtliche und administrative Anforderungen an den Arzneimittelversandhandel

Um eine Versandapotheke zu betreiben, muss der Betreiber zwingend approbierter Apotheker sein. Das deutsche Fremdbesitzverbot, das vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erklärt wurde, gilt auch für den Versandhandel mit Arzneimitteln.

Voraussetzungen für eine Versandapotheke

1) Keine Versandapotheke ohne Offizinapotheke:

Der Versandhandel mit Arzneimitteln darf nur als Erweiterung einer bestehenden Präsenzapotheke erfolgen. Eine ausschließliche Versandapotheke ist nicht zulässig (vgl. § 11a ApoG).

2) Versand aus einer öffentlichen Apotheke:

Der Versandhandel muss aus einer öffentlichen Apotheke heraus betrieben werden (§ 11a ApoG). Krankenhausapotheken dürfen keinen Versandhandel betreiben. Zudem muss der Versandvorgang physisch in den Betriebsräumen der Apotheke beginnen und darf nicht komplett an den Pharmagroßhandel oder Logistikunternehmen ausgelagert werden.

3) Räumliche Vorgaben:

Die Räume für den Versandhandel müssen sich in angemessener Nähe zur Offizinapotheke befinden (§ 4 Abs. 4 ApBetrO). Dies kann bedeuten, dass sich die Räume im gleichen Gebäude oder in kurzer Entfernung befinden.

4) Qualitätssicherungssystem:

  • Der Versandapotheker muss schriftlich versichern, dass er ein Qualitätssicherungssystem etabliert, das u. a. sicherstellt, dass:
  • Arzneimittel sachgerecht verpackt und transportiert werden, sodass Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben (§ 11a ApoG).
  • Medikamente nur an die vom Besteller bestimmte Person abgegeben werden (§ 11a ApoG).
  • Kunden eine pharmazeutische Beratung erhalten, insbesondere wenn Probleme bei der Medikation auftreten (§ 11a ApoG).
  • Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache möglich ist (§ 11a ApoG).

5) Bearbeitung von Bestellungen:

  • Arzneimittel müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung versandt werden, sofern sie verfügbar sind (§ 11a ApoG).
  • Alle bestellten Arzneimittel, die in Deutschland verkehrsfähig und verfügbar sind, müssen geliefert werden (Kontrahierungszwang, § 11a ApoG).
  • Für bekannte Risiken muss ein System zur Information und Rückmeldung bestehen (§ 11a ApoG).
  • Eine kostenfreie Zweitzustellung muss gewährleistet sein (§ 11a ApoG).
  • Der Versand muss über ein Sendungsverfolgungssystem nachvollziehbar sein (§ 11a ApoG).
  • Eine Transportversicherung ist erforderlich (§ 11a ApoG).

6) Einschränkungen beim Versand:

  • Bestimmte Arzneimittel wie solche mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid dürfen nicht versandt werden (§ 17 Abs. 2b ApBetrO).
  • Tierarzneimittel dürfen nur versandt werden, wenn sie ausschließlich für Tiere bestimmt sind, die nicht zur Lebensmittelgewinnung genutzt werden (§ 43 Abs. 5 AMG).
  • Arzneimittel mit besonderem Informations- oder Beratungsbedarf, die eine persönliche Beratung erfordern, dürfen nicht versandt werden (§ 17 ApBetrO).

7) Erlaubnisverfahren:

  • Die Beantragung der Versandhandelserlaubnis erfolgt mit einem formlosen Antrag. Die zuständige Behörde variiert je nach Bundesland und kann z. B. die Apothekerkammer oder das Regierungspräsidium sein.
  • Die Gebühren für die Erlaubnis richten sich nach dem Landesrecht.
  • Eine schriftliche Versicherung über die Erfüllung der Anforderungen reicht für die Erlaubniserteilung aus. Die Behörde kann jedoch Stichproben oder Nachweise (z. B. zur Transportversicherung) verlangen und auch nachträglich Prüfungen durchführen.
  • Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann die Versandhandelserlaubnis entzogen und der Versandhandel untersagt werden.

Onlinewerbung für Versandapotheken

Die Onlinepräsenz ist für Versandapotheken essenziell, unterliegt jedoch gesetzlichen Beschränkungen:

1) Heilmittelwerbegesetz (HWG):

  • Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Öffentlichkeit ist untersagt.
  • Irreführende oder nicht wissenschaftlich belegte Werbeaussagen sind unzulässig.

2) Arzneimittelpreisverordnung:

  • Deutsche Versandapotheken müssen sich an die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten. Rabatte oder Boni sind verboten.
  • Versandapotheken aus anderen EU-Ländern sind von dieser Regelung ausgenommen (EuGH-Rechtsprechung).

3) Produktpräsentation:

  • Die Produktdarstellung muss strukturiert, vollständig und anwendungsfreundlich erfolgen.
  • Qualitativ hochwertige Produktbilder sollten bereitgestellt werden.
  • Eine Suchfunktion mit relevanten Schlagwörtern erleichtert den Zugriff auf Informationen.

4) Bestellprozess und Beratung:

  • Kunden müssen über die Möglichkeiten zur pharmazeutischen Beratung informiert werden.
  • Die Beratung muss kostenfrei und ohne zusätzliche Gebühren erfolgen (§ 17 ApBetrO).

5) Transparenz und Verbraucherschutz:

  • Die Onlineapotheke muss ein Impressum, Kontaktdaten sowie die Versand- und Rücksendebedingungen klar kommunizieren.
  • Eine Zertifizierung, z. B. durch das DIMDI-Sicherheitslogo, kann das Vertrauen der Verbraucher erhöhen.

_____________________________________________________________________________________________________________________

Checkliste Versandapotheke – Zehn Punkte für die Entscheidungsfindung

Als Inhaber einer Apotheke möchten Sie Ihre Produkte auch online vertreiben? Die Umstellung auf den Versandhandel erfordert eine gründliche Planung, um alle rechtlichen, technischen und logistischen Anforderungen zu erfüllen.

Wir haben die zehn wichtigsten Punkte zusammengestellt, um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.

1. Versandhandelserlaubnis

Die Versandhandelserlaubnis ist die Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Online-Shops einer öffentlichen Apotheke in Deutschland. Da sich die Bearbeitungszeiten je nach Bundesland unterscheiden, empfehlen wir eine frühzeitige Beantragung – idealerweise bereits vor der Inbetriebnahme des Shops. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Ihrem Bundesland über die erforderlichen Unterlagen und mögliche Auflagen.

2. Name, Logo und Design

Überlegen Sie, ob Ihr Online-Shop unter dem Namen Ihrer Apotheke oder unter einer eigenständigen Marke betrieben werden soll. Falls Sie einen eigenen Namen wählen, prüfen Sie frühzeitig Markenrechte und mögliche Wettbewerbskollisionen. Es empfiehlt sich außerdem, die gewünschte Domain in verschiedenen Varianten zu registrieren (z. B. apotheke-mustermann.de, mustermann-apotheke.de).

Ein unverwechselbares Logo und ein professionelles Design tragen entscheidend zur Akzeptanz und zum Vertrauen der Online-Kunden bei.

3. Auswahl des Shopsystems

Apothekenshops haben besondere Anforderungen, darunter:

  • Ein umfangreiches Produktsortiment mit mehreren Tausend Artikeln
  • Regelmäßige Preisaktualisierungen (z. B. alle zwei Wochen)
  • Einhaltung rechtlicher Vorschriften, um Abmahnungen zu vermeiden
  • Einhaltung von Versandverboten für bestimmte Produktgruppen

Wählen Sie ein Shopsystem oder einen Dienstleister, der Erfahrung mit Apothekenversand hat und branchenspezifische Vorgaben berücksichtigt.

4. Strukturierung des Shops & Produktzuordnung

Überlegen Sie sich eine klare Struktur für Kategorien und Unterkategorien. Falls Sie eine Produktdatenbank wie ABDA-Datenbank oder eine alternative Lösung nutzen, erleichtert dies die Suche.

Viele Kunden stöbern gezielt in Kategorien oder gelangen über Preissuchmaschinen auf einzelne Produkte. Ein gut gepflegter Sortimentskatalog kann die Kaufwahrscheinlichkeit erhöhen, da Kunden oft zusätzliche Produkte erwerben, um Versandkosten zu sparen.

5. Großhändler-Integration & Bestellvorbereitung

Viele Shopsysteme können automatisch Lagerbestände von Großhändlern einlesen, sodass nur verfügbare Produkte angezeigt werden. Klären Sie mit Ihren Großhändlern folgende Punkte:

✔ Automatische Lagerlisten-Einbindung in den Shop

✔ Möglichkeit der Bestellvorbereitung durch den Großhändler (meist mit Zusatzkosten verbunden)

6. Rechtliche Aspekte: AGB, Impressum & Datenschutz

Lassen Sie Ihre AGB, das Impressum und die Datenschutzerklärung von einem Fachanwalt für Online-Recht prüfen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Besonders wichtig:

  • Einhaltung der DSGVO, insbesondere bei der Speicherung von Kundendaten
  • Sichere Zahlungsabwicklung und Schutz sensibler Gesundheitsdaten
  • Versandregelungen gemäß Apothekenbetriebsordnung

7. Zahlungsmethoden & Betrugsprävention

Entscheiden Sie frühzeitig, welche Zahlungsmethoden Sie anbieten möchten.

✔ Kreditkarten: Nur über zertifizierte Zahlungsanbieter abwickeln

✔ Lastschrift: ELV-Freischaltung erforderlich

✔ Rechnungskauf: Risiko durch Online-Bonitätsprüfung minimieren

Tipp: Beantragen Sie rechtzeitig die Kreditkartenakzeptanz, z. B. über Ihre Hausbank oder spezialisierte Zahlungsdienstleister.

8. Bildmaterial & Produktabbildungen

Verwenden Sie nur Bildmaterial, für das Sie eine Nutzungserlaubnis haben oder das Sie selbst erstellt haben. Kommerzielle Anbieter bieten professionelle Medikamentenabbildungen an. Als Shop-Betreiber haften Sie für alle Inhalte!

9. Interne Logistik: Verpackung & Versand

Unterschätzen Sie nicht den Aufwand für den Versandprozess! Planen Sie alle logistischen Abläufe sorgfältig, damit Bestellungen schnell und zuverlässig abgewickelt werden.

✔ Lager & Bestandsführung

✔ Verpackung & Qualitätskontrolle

✔ Versand mit zuverlässigem Logistikpartner

Wichtig: Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 1a Abs. 2 ApBetrO, § 3 Abs. 5a Satz 1 ApBetrO) darf nur pharmazeutisches Fachpersonal Medikamente verpacken und versenden.

10. Registrierung im EU-Versandapothekenregister

Das frühere DIMDI-Gütesiegel wurde durch ein EU-weit einheitliches Register für Versandapotheken ersetzt. Die Registrierung erfolgt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nur registrierte Apotheken dürfen das EU-Gütesiegel für Versandapotheken verwenden.

ℹ Mehr Informationen und Antragstellung:

BfArM – Versandapothekenregister

Fazit

Diese zehn Punkte bieten Ihnen eine erste Orientierung auf dem Weg zur eigenen Versandapotheke. Sie ersetzen jedoch keine individuelle Beratung.

Sie benötigen Unterstützung?

Als Agentur für eCommerce-Projekte berät z.B. Centalus Media GmbH Apotheken in allen Bereichen der digitalen Welt.

Kontakt: Centalus Media GmbH | www.centalus.de | Tel: 030-577 03 90 90 | Ansprechpartner: Carsten Ussat

Genderhinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.